Die Private Unfallversicherung

Jedes Jahr gibt es etwa 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber sollten Sie deshalb eine private Unfallversicherung abschließen? Das Wichtigste in Kürze: Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."  Schäden an Gliedmaßen oder der […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Jedes Jahr gibt es etwa 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber sollten Sie deshalb eine private Unfallversicherung abschließen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Und bei Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht.
  • Auch für andere Risiken gibt es bessere Versicherungen als eine Unfallversicherung – zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung.
  • Die Unfallversicherung kann ein wichtiger Versicherungsschutz für Personen mit hohem Unfallrisiko sein – dann kostet sie aber oft auch mehr.

Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt:

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

  • "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
  • "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
  • "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.

Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.

Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit.

Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt:

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." 

  • "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
  • "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
  • "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.

Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.

Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit.

Hier vergleichen Sie die Unfallversicherung 
Oder Rufen Sie uns an unter: 04707 8888204

Bild von Gerd Altmann - pixabay

Aktuelle News

Von „Sonstiges“ zur eigenen Assetklasse: Rechenzentren
Im Zuge des KI-Hochlaufs werden immense Serverkapazitäten benötigt, allerorten sprießen daher momentan neue Rechenzentren aus dem Boden. Mittlerweile haben sie den Status einer vollwertigen Assetklasse im Gewerbeimmobiliensegment erreicht, sodass das Beratungsunternehmen Colliers eigene Zahlen für die zuvor unter „Sonstiges“ geführten Data Center ausweist. Und die haben es in sich: Während Logistik- und Industriegrundstücke oft für […]
Wehrlos gegen Extremwetter
Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unter 2.005 Bundesbürgern, von denen 991 mindestens eine Immobilie besitzen, offenbart bedenkliche Lücken im Schutz der Gebäude gegen Extremwetterereignisse. Obwohl Starkregen und Überschwemmungen nach den gängigen Prognosen deutlich zunehmen werden, verfügt nur jedes dritte Haus über verschließbare Kellerfenster, die das Wasser draußen halten können – die meisten Immobilien sind mit […]