Jedes Jahr gibt es etwa 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber sollten Sie deshalb eine private Unfallversicherung abschließen?
Das Wichtigste in Kürze:
- In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Und bei Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht.
- Auch für andere Risiken gibt es bessere Versicherungen als eine Unfallversicherung – zum Beispiel eine Krankentagegeldversicherung.
- Die Unfallversicherung kann ein wichtiger Versicherungsschutz für Personen mit hohem Unfallrisiko sein – dann kostet sie aber oft auch mehr.
Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
- "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
- "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
- "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.
Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.
Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit.
Die Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
- "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen durch z.B. Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Ärger, Aufregung, Schock) sind ebenfalls nicht versichert.
- "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände.
- "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert.
Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten den Versicherern auch als Unfall. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden. Normale Bewegungen des täglichen Lebens reichen nicht aus.
Dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben, müssen Sie dem Versicherer selbst beweisen.
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit.
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