Ein Albtraum: Trotz Guthaben auf dem Konto funktionieren an der Kasse plötzlich weder Kredit- noch Debitkarte. Und nicht nur das: Auch Überweisungen, Daueraufträge, Ratenzahlungen – alles steht still. Denn: Die Bank hat das Konto ohne jede Ankündigung für sämtliche Transaktionen gesperrt.
„Schätzungsweise mehr als 150.000 Kontoinhaber – sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen – haben dieses Szenario allein in 2021 erleben müssen“, so Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Dem Jahresbericht 2021 der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) lässt sich entnehmen, dass sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Deutschland im Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2021 von 13.544 auf 298.507 erhöht hat. Allein von 2020 auf 2021 sind die Verdachtsmeldungen um mehr als 100 Prozent angestiegen.
Der häufigste Grund für die komplette Kontosperre: Schon eine einzige Unregelmäßigkeit, die eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung ausgelöst hat. „Das Fatale dabei: In der weit überwiegenden Zahl der Fälle bestätigt sich dieser Verdacht nicht. Es handelt sich also um unbescholtene Bürger und Unternehmer, denen der Zugang zu ihrem eigenen Konto verwehrt wird. Mit oftmals schlimmen Folgen“, berichtet der Rechtsanwalt.
Schnell entsteht eine geschäfts- und existenzbedrohende Lage, weil mit einem Mal weder Miete, Strom oder Wasser noch die Güter des täglichen Lebens bezahlt werden können.
Fatal sei, so der Anwalt, dass es wirklich jeden treffen könne und es keine wirksame Absicherung gäbe: „Ich rate dazu, Transaktionen wie hohe Bargeldeinzahlungen oder ungewöhnliche Zahlungseingänge aus dem Ausland dem zuständigen Bankberater anzukündigen – aber selbst das schützt nicht immer vor der Kontosperre, wie wir in vielen Fällen sehen.“
Seit Monaten melden sich wöchentlich neue Betroffene in der Kanzlei, die unter Verdacht der Geldwäsche geraten sind. Häufig ist dann die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Kontofreigabe die einzige Lösung. Dr. Meschede: „Es trifft alle. Privatleute wie Unternehmen.
Werden die Betroffenen entschädigt, wenn der Verdacht sich nicht bestätigt?
„In den allermeisten Fällen leider nicht. Sowohl mögliche Folgen wie etwa Mahngebühren oder Strafzahlungen wie auch die Kosten des Rechtsstreits müssen die Betroffenen – oder ihre Rechtsschutzversicherung – meist komplett selbst tragen.“
- Die nötige Verdachtsschwelle für eine Meldung ist so gering, dass jede ungewöhnliche Transaktion eine Verdachtsmeldung auslösen kann.
- Der Verdacht erhärtet sich nur in einem prozentualen „Null-Komma-Bereich“ der Meldungen.
- Die Folgen einer ungerechtfertigten Kontosperre müssen die Betroffenen meist selbst tragen, obwohl sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen.
„Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern“, findet der Anwalt. Denn die Banken werden durch das Gesetz gezwungen, bei kleinsten Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomenten tätig zu werden und die Konten ihrer Kunden sofort zu sperren – obwohl sie in den allermeisten Fällen nichts Illegales getan haben. Tut die Bank nichts, setzt sie sich selbst dem Risiko einer Bußgeld-Sanktionierung seitens der Aufsichtsbehörde aus.
Und die betroffenen Kunden? Erleben einen wahren Albtraum, weil ihre Konten gesperrt werden und tragen dafür auch noch die Kosten. „In Fachkreisen treffen die gesetzlichen Regelungen zu geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen zunehmend auf Kritik. Es wirkt so, als habe der Gesetzgeber die eklatanten Risiken für unbescholtene Bankkunden nicht bedacht“, resümiert Dr. Meschede.
(Versicherungsbote)
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