- Gesetzentwurf zur Pflegereform (April 2023)
- Beschlossen vom Bundeskabinett
- Erhöhung der Zuschläge für Pflegebedürftige in Heimen
- Entlastung von Eltern mit zwei und mehr Kindern in der Erziehungsphase
- Änderungen der Beitragssätze zur Pflegeversicherung (seit 1. Juli 2023)
- Kinderlose zahlen 4,0 % (vorher 3,4 %)
- Eltern mit einem Kind zahlen 3,40 % (vorher 3,05 %)
- Eltern mit zwei oder mehr Kindern werden zusätzlich entlastet
- Beitragssatz pro Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte gesenkt
- Eltern mit zwei Kindern unter 25 Jahren zahlen 3,15 %
- Eltern mit drei Kindern zahlen 2,90 %
- Eltern mit vier Kindern zahlen 2,65 %
- Eltern mit fünf oder mehr Kindern zahlen 2,40 %
- Hintergrund der Änderungen
- Reaktion auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (7. April 2022)
- Berücksichtigung der Kinderzahl bei Beiträgen zur Pflegeversicherung
- Verminderter Beitrag gilt nur, solange die Kinder jünger als 25 Jahre sind
- Zukünftige Beitragsentwicklung
- Beitragssätze könnten sich bis 2040 mehr als verdoppeln
- Wissenschaftliches Institut der privaten Krankenversicherungen (WIP) prognostiziert:
- Beitragssatz für Kinderlose könnte bis 2030 auf 5,9 % steigen
- Gründe für steigende Beiträge:
- Mehrfache Erhöhungen der Leistungsansprüche durch den Gesetzgeber
- Demografische Entwicklungen
- Pflegestärkungsgesetze I und II (hohe Ausgabensteigerungen in 2015 und 2017)
- Unterschätztes Finanzvolumen für Begrenzung des Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen (§ 43c SGB XI)
- Kostentreiber und finanzielle Herausforderungen
- Hohe Steuer- und Abgabenquote schwächt internationale Wettbewerbsfähigkeit
- Leistungsansprüche und demografische Situation verschärfen Finanzierungslage
- Mehrausgaben für 2022 höher als geplant, für 2024 noch höhere Ausgaben erwartet
- Empfohlene Reformen und Vorsorge
- Kritik an immer höheren Beiträgen und Steuerzuschüssen
- Empfehlung für kapitalgedeckte Vorsorge durch:
- Private oder betriebliche Pflegezusatzversicherung
- Politische Förderung durch Abgabenfreiheit der Beiträge
- Warnung vor Überforderung des umlagefinanzierten Systems durch alternde Babyboomer-Jahrgänge
Ihr Versicherungsmakler Korioth