Private Krankenversicherung: Arbeitgeberzuschuss 2023 maximal

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch dieser Zuschuss 2023 maximal ausfällt. Zum 01. Januar 2023 erhöht sich der maximal-mögliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich. Hintergrund ist, dass sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen angehoben wurde. Und das […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch dieser Zuschuss 2023 maximal ausfällt.

Zum 01. Januar 2023 erhöht sich der maximal-mögliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich. Hintergrund ist, dass sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen angehoben wurde. Und das wirkt sich auch auf Privatversicherte aus, die angestellt sind. Deren Arbeitgeber zahlt maximal jenen Beitrag als Zuschuss zur PKV, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner anderen Angestellten zahlen würde.

Seitdem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert sind (2019), wird auch der Zusatzbeitragssatz bei der Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.

Auch zur privaten Pflegeversicherung leistet der Arbeitgeber des angestellten Privatversicherten einen Zuschuss. Für 2023 fällt die Änderung geringer aus als beim Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei den zur Berechnung zu Grunde liegenden Werten änderte sich nur die Beitragsbemessungsgrenze.

Die Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren privat versicherten Angestellten zahlen müssen, belaufen sich 2023 auf:

  • 403,99 Euro monatlich für die private Krankenversicherung (2022: 384,58 Euro/mtl.)
  • 76,06 Euro monatlich für die private Pflegeversicherung (2022: 73,77 Euro/mtl.)

Besonderheit in Sachsen:

Im Freistaat Sachsen liegt allerdings eine Abweichung vor. Denn dort wurde der Buß- und Bettag nicht als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Für das Bundesland Sachsen gilt deshalb ein geringerer maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2023: 51,12 Euro/mtl. (2022: 49,58 Euro/mtl.).

Hier geht es zur Privaten Krankenversicherung

Oder direkt Anrufen: 04707 8888204

(Versicherungsbote)

Aktuelle News

PKV-Angebot in Bewegung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürfte in naher Zukunft weiter an Attraktivität verlieren: Neben Beitragsanhebungen droht der Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern, der aktuell in Berlin diskutiert wird. Betroffen wären rund 3 Millionen Menschen, die zukünftig möglicherweise einen pauschalen Mindestbeitrag zahlen müssen. Damit sollen knapp 3 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die GKV generiert […]
Häufig unterschätzt: Dividenden als Gesamtrenditetreiber
Börsennotierte Unternehmen nutzen die Dividende gern als eine Art Aushängeschild, an dem sich Qualität und Erfolg der Unternehmensführung ablesen lassen. Logische Folge: Kürzungen werden möglichst vermieden und auf Großkrisenzeiten beschränkt, lieber wird Jahr für Jahr eine Erhöhung verkündet, um die Shareholder zufriedenzustellen. So auch in der aktuellen Dividendensaison: Die im STOXX Europe 600 vertretenen deutschen […]