Nur 2 von 290 Unfallversicherungstarifen taugen nichts

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M RatingUnfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Scoreaggregiert Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifenfast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere […]
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Versicherungs-News

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Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating
Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50
Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score
aggregiert

Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen
fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65
erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett
durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer Corona-Schutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind.

Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit
auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten Basis-Angebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht
über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.

Aktuelle News

Europas Risikoscheu kostet doppelt
Rund 15 Prozent ihres Nettoeinkommens legen die Europäer auf die hohe Kante. Damit beläuft sich die Sparquote auf das Dreifache der US-amerikanischen. Doch während jenseits des Atlantiks laut Boston Consulting Group 56 Prozent der Haushalte am Kapitalmarkt investieren, sind es in Europa nur 27 Prozent. Etwa 12 Billionen Euro lassen die Europäer unverzinst oder mit […]
Das Werkstattrisiko hat Grenzen
Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]