Manch fragwürdiger Energiespar-Tipp machte im Vorjahr schon die Runde: Mit Kerzen heizen, in Decken einkuscheln, man müsse nicht alle Räume eines Hauses beheizen. Wer es bei Frost jedoch übertreibt, dem drohen teure Schäden, wie nun die Versicherungswirtschaft warnt. Demnach reiche auch die Sternchen-Stellung der Heizung nicht aus, um bei sehr tiefen Temperaturen geplatzte Leitungswasser-Rohre zu verhindern. Im schlimmsten Fall kostet es sogar den Schutz des Wohngebäudeversicherers, wenn auf das Heizen verzichtet wird.
Die Deutschen sind angehalten, Energie zu sparen: und erhalten teils fragwürdige Tipps. „Dann zieht man halt einen Pullover an. Oder vielleicht noch einen zweiten Pullover. Darüber muss man nicht jammern, sondern man muss erkennen: Vieles ist nicht selbstverständlich“, antwortete der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble BILD TV auf die Frage, wie man im Winter Energie sparen könne. Und empfahl, immer ein paar Kerzen im Haus zu haben. Dass derartige Spartipps aber ernste Konsequenzen haben können, zeigt eine aktuelle Meldung der Versicherungswirtschaft. Denn wer die Heizung bei Minusgraden ausdreht, dem drohen ernste Schäden.
Wer Heizkörper im Winter teilweise oder dauerhaft abstelle, der könne bei Frost schnell Probleme mit geplatzten Rohren bekommen, warnt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Schnitt verursachen frostbedingte Leitungswasserschäden den Versicherern demnach pro Jahr versicherte Kosten von 125 bis 150 Millionen Euro.
„Obwohl Energiesparen wichtig ist: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, auch nicht genutzte Räume konstant zu heizen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auch die Frostschutzstellung der Heizung -also das Sternchen- reiche für den Schutz vor gefrorenen Rohren nicht aus: Diese schütze ausschließlich den Heizkörper, berichtet der GDV. Wasserleitungen könnten trotzdem einfrieren. Unbeheizte Räume begünstigten außerdem die Bildung von gesundheitsgefährdendem Schimmel. In selten genutzten Gebäuden wie Ferien- oder Gartenhäusern, in denen ein kontinuierliches Heizen im Winter unwirtschaftlich sei, sollten die Wasserleitungen in frostgefährdeten Bereichen entleert und die Zuleitung abgeriegelt werden, rät der Versicherer-Verband.
Was der GDV nicht erwähnt: Wer darauf verzichtet, Räume zu beheizen, gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung. Versicherte sind laut Vertrag dazu verpflichtet, ihre Heizung regelmäßig zu kontrollieren und deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. In welchen Abständen eine Anlage zu kontrollieren ist, hängt von deren Alter, Bauart, Zuverlässigkeit und Störanfälligkeit ab.
Entsprechende Klauseln finden die Hausbesitzer für gewöhnlich in den Allgemeinen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung. Dort ist festgeschrieben, dass das versicherte Gebäude ausreichend zu beheizen ist, Zustand und Funktionsweise der Heizung kontrolliert werden muss und notfalls alle wasserführenden Einrichtungen entleert werden müssen, damit das Wasser nicht gefrieren und die Rohre zum Platzen bringen kann.
Das bedeutet aber nicht, dass Versicherte ständig ihre Heizungen begutachten müssen, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist es bereits ausreichend, ein störungsfreies Funktionieren der Heizung „nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge“ zu garantieren. Und so erhielt ein Hausbesitzer gegenüber seinem Versicherer Recht, der seine Heizanlage seit elf Tagen nicht kontrolliert hatte (BGH, 25.06.2008, IV ZR 233/06).
Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2021 für 1,3 Millionen Leitungswasserschäden 4,1 Milliarden Euro, berichtet der GDV. Für Leitungswasserschäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Zuständig für Beschädigungen am Inventar ist die Hausratversicherung.
(Versicherungsbote)
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