Elektronische Patientenakte (ePa): Karl Lauterbach legt Referentenentwurf vor

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Referentenentwurf für das Langzeitprojekt elektronische Patientenakte (ePa) vorgelegt. Ab Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsdaten digital speichern können: Wer dies nicht will, muss aktiv widersprechen. Die Übertragung alter Daten droht hierbei ein bürokratisches Monstrum zu werden. Mit dem Aktenordner zur Geschäftsstelle der Krankenkasse? Die Regelung, wie alte Patientendaten […]
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Referentenentwurf für das Langzeitprojekt elektronische Patientenakte (ePa) vorgelegt. Ab Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsdaten digital speichern können: Wer dies nicht will, muss aktiv widersprechen. Die Übertragung alter Daten droht hierbei ein bürokratisches Monstrum zu werden.

Mit dem Aktenordner zur Geschäftsstelle der Krankenkasse? Die Regelung, wie alte Patientendaten in die elektronische Patientenakte kommen sollen, stößt auf Kritik

Sucht man ein Sinnbild für die schleppende Digitalisierung in Deutschland, bietet sich die elektronische Patientenakte geradezu an. Bereits seit 2004 arbeitet die Politik daran, dass den Patientinnen und Patienten wichtige Daten ihrer Krankenakte in digitaler Form zur Verfügung stehen: Röntgenbilder, Laborwerte, eingenommene Medikamente etc. Das soll nicht nur den Versicherten selbst einen besseren Überblick erlauben. Auch Fachärzte sollen sich so besser informieren können, wie der aktuelle Stand der Behandlungen ist. Nach einer Serie von Pleiten, Pech und Pannen blieb dem amtierenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nur der Neustart. Im März kündigte er einen neuen Referentenentwurf an, mit dem das Projekt endlich zum Erfolg geführt werden soll.

Damit hat sich die Elektronische Patientenakte (ePA) länger hingezogen als der Bau des Berliner Flughafens BER. Zwar war die E-Akte bereits 2021 als freiwilliges Angebot für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Doch bisher sind die Funktionen stark eingeschränkt, die Anmeldung ist kompliziert und umständlich. Nun aber kommt Bewegung in die Sache. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hat Lauterbach Anfang der Woche einen Referentenentwurf für die elektronische Patientenakte (ePa) vorgelegt. Ein bisschen werden sich die Kassenpatientinnen und -patienten noch gedulden müssen, bis sie das Angebot nutzen können.

Wie das „Handelsblatt“ aktuell berichtet, sollen gesetzlich Krankenversicherte ab dem 15. Januar 2025 die ePA automatisch erhalten. Und das bedeutet auch: Wer sie nicht nutzen will, muss selbst aktiv werden. Denn die Einführung ist als sogenanntes Opt-out-Verfahren geplant. Zwar bleibt die digitale Patientenakte eine freiwillige Anwendung. Aber nur, wer der Nutzung seiner Daten widerspricht, nimmt nicht daran teil. Dieser Widerspruch kann selbst jederzeit widerrufen werden, wenn die Versicherten es sich doch noch anders überlegen.

Eine aktive Rolle kommt hierbei auch den gesetzlichen Krankenkassen zu. Sie sollen die Versicherten informieren, wie die Daten verwaltet werden: möglichst verständlich und barrierefrei. Das ist auch insofern wichtig, weil ohne Widerspruch alle Leistungserbringer Zugriff auf die individuellen Daten haben: behandelnde Ärzte, Therapeuten und andere Gesundheitsdienstleister. Die Versicherten können aber selbst per Widerspruch entscheiden, welcher Arzt welche Daten sehen darf - und welcher nicht. Schließlich muss nicht jeder Physiotherapeut wissen, ob man gerade in einer Suchtklinik war oder wegen einer Geschlechtskrankheit behandelt wurde. Erstaunlich ist, dass auch Pharmafirmen und Forschungseinrichtungen die Daten nutzen dürfen, sofern kein Widerspruch eingelegt wird: allerdings in anonymisierter Form.

Dass nicht alles so reibungslos ablaufen könnte, zeigt das Prozedere, welches für bisherige Patientendaten angedacht ist. Diese werden keineswegs einfach in die ePa übernommen. Stattdessen sollen über zwei Jahre hinweg maximal bis zu zehn Dokumente digitalisiert werden können. Der Haken: Die Dokumente müssen hierfür mit den Papierdokumenten die Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse aufsuchen oder die Dokumente per Post schicken. Und oft müssen die Versicherten erst zum behandelnden Arzt oder in die Klinik gehen, damit sie diese Dokumente in Papierform ausgehändigt bekommen.

Entsprechend gibt es scharfe Kritik vom GKV-Verband. „Wir haben Zweifel, dass erfolgreiche Digitalisierung darin besteht, erst bei den Ärzten und Kliniken digital vorliegende Befunde auszudrucken, diese dann von den Versicherten stapelweise durch die Gegend tragen oder schicken zu lassen, um sie dann bei den Krankenkassen wieder zu digitalisieren”, sagte Sprecher Florian Lanz dem „Handelsblatt“. Wenn nur zehn Prozent der gesetzlich Versicherten diese Möglichkeit nutzen, müssten 146 Millionen Dokumente ausgedruckt und transportiert werden, rechnet er vor. Das ist nicht nur wenig umweltfreundlich, sondern bedeutet auch einen enormen Mehraufwand für Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister.

Zunächst ist geplant, den Medikationsprozess digital einsehbar zu machen. Denn hier kann eine fehlende Abstimmung zwischen Arztpraxen im schlimmsten Fall Gesundheit und Leben gefährden. Stichwort Übermedikamentierung: Nach Schätzungen der Arzneimittelexpertin Petra Thürmann sterben jährlich zwischen 10.000 und 50.000 Patientinnen und Patienten in deutschen Kliniken, weil sie zu viel oder die falschen Medikamente erhalten, die behandelnden Ärzte über Wechselwirkungen nicht im Bilde sind. Als nächstes sollen dann Notfall-Daten und Laborbefunde abrufbar sein. Hier könnte im gesetzlichen Gesundheitssystem sogar Sparpotential liegen: Viele Tests werden unter Umständen mehrfach durchgeführt, weil sich behandelnde Ärzte nicht abstimmen: obwohl die Daten bereits vorliegen.

Grundsätzlich aber soll die Patientenakte alle Daten erfassen können, die bei einer Behandlung anfallen: etwa das Zahnarzt-Bonusheft, den Mutterpass, den Impfstatus, Röntgenbilder, Ultraschall und MRT, Arzneimittel etc. Ausnahmen sind für Betriebsärzte und Gesundheitsämter geplant. Sie dürfen auf die Daten nur zugreifen, wenn der Versicherte explizit zustimmt. Auch für genetische Daten gelten strengere Datenschutz-Standards.

Apropos Datenschutz: Kritik kam bereits im Vorfeld vom Chaos Computer Club, der Ende 2019 bei einem Testlauf schwere Sicherheitslücken im System der elektronischen Patientenakte aufgedeckt hat. Die gesamte IT-Infrastruktur zwischen Arztpraxen, Telekommunikationsanbietern und Krankenkassen sei anfällig für Hacker-Angriffe, hatten die Aktivisten bemängelt. Besonders anfällig für Sicherheitslücken: das Android-System. Hier ist zu hoffen, dass der IT-Dienstleister nachgebessert hat.

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