Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine
Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen
einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee
waren selbst die Versicherer nicht begeistert.
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Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern,
Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto
eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig
– wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als
„Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die
Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender
Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.